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   OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20   

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https://dejure.org/2020,44176
OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20 (https://dejure.org/2020,44176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20 (https://dejure.org/2020,44176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 198/20 (https://dejure.org/2020,44176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 2 IRG, § 13 Abs 1 S 1 IRG, § 15 Abs 2 IRG, § 24 Abs 1 IRG, § 73 S 1 IRG
    Beginn der Haftrichterzuständigkeit und Gesamtabwägung in Auslieferungssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20
    Auch bestehen erhebliche Zweifel, dass die gegen den Verfolgten ergangenen beiden Urteile rechtsstaatlichen Maßstäben entsprochen haben oder - sollte es sich insoweit um Abwesenheitsurteile handeln - der Verfolgte im Falle der Gewährung eines neuen Verfahrens in Anbetracht der aktuellen politischen Verhältnisse in der Türkei ein rechtsstaatliches und faires Verfahren erwarten könnte (vgl. hierzu BVerfG NVwZ 2020, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III 2 Ausl 15/19, abgedruckt bei juris; Senat Beschluss vom 19.10.2018 , Ausl 301 AR 134718, abgedruckt bei juris).

    Im Rahmen der gebotenen Gesamtbewertung hat der Senat abschließend berücksichtigt, dass die verfassungsrechtlich gebotene (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, abgedruckt bei juris) vertiefte Überprüfung bei PKK-Angehörigen bzw. PKK-Straftaten betreffenden Auslieferungsersuchen der Türkei in sämtlichen vom Senat bislang entschiedenen Fällen zur Verneinung der Zulässigkeit der Auslieferung geführt hat (vgl. hierzu zuletzt Senat, Beschluss vom 29.06.2017, Ausl 301 AR 101/17, abgedruckt bei juris).

    Dass diese Bedenken durch völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen der türkischen Justizbehörden vollständig ausgeräumt werden könnten (vgl. hierzu BVerfG NVwZ 2020, 144), drängt sich für den Senat derzeit nicht auf.

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2017 - Ausl 301 AR 101/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20
    Hinzu kommt, dass die türkischen Justizbehörden die dem Verfolgten zur Last liegende Straftat selbst als an sich nicht auslieferungsfähige (ausschließlich) politische Straftat im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 IRG, Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a.) bewerten (Senat StraFo 2008, 121; ders. Beschluss vom 29.06.2017, Ausl. 301 AR 101/17, abgedruckt bei juris; KG, Beschluss vom 29.08.2018, (4) 151 AuslA 59/17, abgedruckt bei juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 6 IRG Rn.4, Böhm a.a.O. Rn. 821 ff.).

    Im Rahmen der gebotenen Gesamtbewertung hat der Senat abschließend berücksichtigt, dass die verfassungsrechtlich gebotene (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, abgedruckt bei juris) vertiefte Überprüfung bei PKK-Angehörigen bzw. PKK-Straftaten betreffenden Auslieferungsersuchen der Türkei in sämtlichen vom Senat bislang entschiedenen Fällen zur Verneinung der Zulässigkeit der Auslieferung geführt hat (vgl. hierzu zuletzt Senat, Beschluss vom 29.06.2017, Ausl 301 AR 101/17, abgedruckt bei juris).

  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20
    Dieser lehnte jedoch unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 16.09.2010 (2 BvR 1608/07; StV 2011, 170) den Erlass einer Festhalteanordnung vor allem deshalb ab (§ 22 Abs. 3 IRG), da dem Verfolgten als Mitglied der PKK im Falle einer Auslieferung an die Türkei die Gefahr der Folter drohe.
  • OLG Hamm, 26.03.2020 - 2 Ausl 15/19

    Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen drohender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20
    Auch bestehen erhebliche Zweifel, dass die gegen den Verfolgten ergangenen beiden Urteile rechtsstaatlichen Maßstäben entsprochen haben oder - sollte es sich insoweit um Abwesenheitsurteile handeln - der Verfolgte im Falle der Gewährung eines neuen Verfahrens in Anbetracht der aktuellen politischen Verhältnisse in der Türkei ein rechtsstaatliches und faires Verfahren erwarten könnte (vgl. hierzu BVerfG NVwZ 2020, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III 2 Ausl 15/19, abgedruckt bei juris; Senat Beschluss vom 19.10.2018 , Ausl 301 AR 134718, abgedruckt bei juris).
  • KG, 29.08.2018 - 151 AuslA 59/17

    Auslieferung an die Türkei wegen einer Versammlungsstraftat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20
    Hinzu kommt, dass die türkischen Justizbehörden die dem Verfolgten zur Last liegende Straftat selbst als an sich nicht auslieferungsfähige (ausschließlich) politische Straftat im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 IRG, Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a.) bewerten (Senat StraFo 2008, 121; ders. Beschluss vom 29.06.2017, Ausl. 301 AR 101/17, abgedruckt bei juris; KG, Beschluss vom 29.08.2018, (4) 151 AuslA 59/17, abgedruckt bei juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 6 IRG Rn.4, Böhm a.a.O. Rn. 821 ff.).
  • BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22

    Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch

    Eine danach zeitlich zuerst begründete örtliche gerichtliche Zuständigkeit bleibt somit auch dann erhalten, wenn später Umstände eintreten, die eine andere gerichtliche Zuständigkeit zu begründen geeignet sind (vgl. OLG Celle, StraFo 2022, 404, 405; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III-2 Ausl 18/20, juris Rn. 53 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 198/20, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2020 - Ausl 301 AR 66/20, juris Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 Ausl 16/11, OLGSt IRG § 14 Nr. 3; OLG Koblenz, NStZ 2006, 110; Ambos/König/Rackow/König/Voigt, Rechtfshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 14 Rn. 174; Schomberg/Lagodny/Schierholt, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 14 IRG Rn. 4; Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas/Vogel/Burchard, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 14 IRG Rn. 3).
  • OLG Bremen, 03.01.2022 - 1 AuslA 28/20

    Zulässige Auslieferung in die Türkei bei Einhaltung der Standards nach EMRK ;

    Zwar ist in der Entscheidungspraxis der Oberlandesgerichte vielfach angenommen worden, dass die Entwicklungen in der Republik Türkei nach dortigen krisenhaften Ereignissen des Jahres 2016 die Besorgnis begründen, dass für Verfolgte in der Türkei nicht länger die Garantie eines fairen Strafverfahrens besteht (siehe u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2017 - III-2 Ausl 147/17, juris Rn. 29, NJW 2018, 2580; Beschluss vom 26.03.2020 - III-2 Ausl 15/19, juris Rn. 39 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.2018 - Ausl 301 AR 134/18, juris Rn. 15; Beschluss vom 29.12.2020 - 301 AR 198/20, juris Rn. 12, NStZ-RR 2021, 157; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.09.2016 - 1 Ausl (A) 45/15 (41/15), juris Rn. 11, NStZ 2017, 50; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19, juris Rn. 50, NVwZ 2020, 144).
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